Seit 1. Mai ist er Pflicht für Hausbesitzer: der Energieausweis für Gebäude. So steht es in der Energieeinsparverordnung 2014. Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, muss ihn vorlegen. Mieter oder Käufer sollen so über den Energieverbrauch im Haus informiert werden.

(08.05.2014) Der Energieausweis gibt Auskunft über die Heizkosten im Gebäude. Wie bei Haushaltsgeräten werden Häuser und Wohnungen in Energieklassen eingeteilt. Ein Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch könnte mit A oder B bewertet werden. Energetisch sehr schlecht wäre die Energieklasse H oder G. Der Energieausweis informiert auch über den Energieträger, als darüber, ob mit Öl, Gas oder Pellets geheizt wird. Außerdem muss das Baujahr des Gebäudes angegeben sein.

Weitere Informationen: Novelle der Energiesparverordnung (pdf-Datei)

Wie wird der Energiebedarf ermittelt?

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten den Energieausweis zu erstellen: Er orientiert sich entweder am Verbrauchs- oder am Bedarfswert eines Gebäudes.

Beim Verbrauchswert schaut der Energieberater einfach darauf, wie viel Heizenergie der aktuelle Mieter oder Nutzer eines Gebäudes verbraucht. Das erfolgt einfach anhand der Heizkostenrechnung. Das Problem: Der Energieausweis ist dadurch nur bedingt aussagekräftig. So lange nur eine Person in einem Haus lebt, dürfte der Verbrauch nämlich deutlich niedriger ausfallen als bei einer Familie.

Aussagekräftiger aber aufwändiger ist es, eine Bedarfsausweis zu erstellen. Dafür muss ein Energieberater ins Haus kommen. Er schaut auf das gesamte Gebäude, die Heizung, die Mauern, die Fenster und das Dach und errechnet dann den Energiebedarf des Gebäudes.

Für alle Gebäude, die nach dem 01.11.1977 gebaut wurden, besteht Wahlfreiheit. Bei ihnen ist sowohl ein Verbrauchs- als auch ein Bedarfsausweis möglich. Wenn das Gebäude mehr als fünf Wohneinheiten hat, haben die Hausbesitzer auch Wahlfreiheit. Für Neubauten gilt nur noch der Bedarfsausweis.

Quelle: http://www.sr-online.de/sronline/sr3/service/verbrauchertipp/sr3_verbrauchertipp_eigenheim_energieausweis100.html

Wir sind für Sie da und erstellen Ihren Energieausweis. Sprechen Sie uns an.